Ihre Praxis für Physiotherapie in Wyk

Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite. Hier können Sie sich informieren welche Therapieformen und Behandlungen wir in unserer Praxis anbieten.

Unsere Rezeption ist bis auf Weiteres nicht besetzt. Für Terminanfragen oder -änderungen stehen wir für Sie über das Festnetz (nur Anrufbeantworter) und das Mobilfunknetz (WhatsApp oder SMS) sowie über Fax oder E-Mail zu Verfügung. Gehen Sie dafür im Menü auf „Kontakt“.

Terminanfragen

Bei Terminanfragen beachten Sie bitte vor der Kontaktaufnahme folgende Punkte:

  • Terminanfragen von Patientinnen und Patienten mit Erstwohnsitz auf Föhr werden vorrangig bearbeitet (unabhängig von dem Versicherungsstatus) 
  • Sollte die Ärztin / der Arzt auf Ihrer Heilmittelverordnung den Punkt „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt haben, so können wir diese Behandlung (entsprechend der geforderten Terminfristen) nicht durchführen.
  • Sollte es sich um eine Heilmittelverordnung im Rahmen des „Entlass-Management“ handeln, so können wir auch diese Behandlung (entsprechend der geforderten Terminfristen) nicht durchführen.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Name und Vorname
  • Telefonnummer 
  • Welches Heilmittel? (z.B. KG)
  • Hat der Arzt einen Hausbesuch verordnet (und wenn ja, wo?)
  • Handelt es sich um eine Kinder- oder Baby-Behandlung? (und wenn ja, wie alt ist das Kind?)

Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme über WhatsApp, eventuell können Sie hierbei auch ein Foto der Heilmittelverordnung mitsenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nur dann bei Ihnen melden, wenn wir die Kapazitäten haben, Sie in absehbarer Zeit behandeln zu können!

Infos zu Verordungen für Kinder im 1. Lebensjahr

Wichtige Informationen, wenn Ihr Kind im ersten Lebensjahr eine Heilmittelverordnung bekommen hat:

  • Unsere Teamkollegin Bärbel Hägermann scheint aufgrund ihrer Zusatzqualifikation zur Zeit die einzige Physiotherapeutin auf Föhr zu sein, die im Rahmen der gesetzlichen Heilmittelerbringung das Heilmittel „KG-ZNS-Kinder“ (HM-Pos.Nr. 20708 / Zertifikatsposition) durchführt. Da Frau Hägermann nur in einer geringfügigen Beschäftigung unser Team verstärkt, können wir mangels Kapazitäten bei Frau Hägermann keine Termine für Kinder im ersten Lebensjahr in absehbarer Zeit anbieten. 
  • Wir möchten aber darauf hinweisen, dass Frau Hägermann in Wrixum auch eine Privatpraxis für Physiotherapie betreibt, in der sie schwerpunktmäßig Kinder im ersten Lebensjahr behandelt. Der Privatpreis für eine„KG-ZNS-Kinder“-Behandlung orientiert sich in ihrer Privatpraxis an dem Preis in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Sollten Sie für Ihr Kind im ersten Lebensjahr eine Heilmittelverordnung bekommen haben, achten Sie bitte darauf, dass das Heilmittel „KG-ZNS-Kinder“ verordnet wurde (und nicht „KG“). 
  • Nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse (am besten per E-Mail) Kontakt auf und beantragen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die vollständige Kostenübernahme der Behandlungskosten für die Behandlung ihres Kindes in der Privatpraxis Hägermann gemäß der Heilmittelverordnung (z.B. 10mal KG-ZNS-Kinder).
  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, im Rahmen von Einzelfallentscheidungen die kompletten Kosten für „KG-ZNS-Kinder“ zum Kassentarif auch in privaten Physiotherapiepraxen zu übernehmen (so z.B. die AOK-Nordost).

Ihr Team der Praxis für Physiotherapie

Praxis für Physiotherapie
Markus Becker

St.-Nicolai-Straße 1
25938 Wyk auf Föhr

Telefon (04681) 74 79 74
Mobil 0151 63424097
Fax (04681) 747975
praxis@physiotherapie-foehr.de